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Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften stellt die angemessene Höhe der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers immer wiederkehrend einen Streitpunkt dar. Probleme ergeben sich insbesondere deshalb, weil es keine festen Obergrenzen für die Bestimmung des angemessenen Gehalts gibt. Die Angemessenheit ist sehr stark einzelfallbezogen.
Grundsätze von BFH und Finanzverwaltung:
- Die Höhe der angemessenen Bezüge ist im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln. Die Angemessenheit kann sich auf einen Bereich und somit auf eine Bandbreite von Beträgen erstrecken. Unangemessen sind demnach nur Bezüge, welche den oberen Rand dieser Brandbreite übersteigen.
- Maßgeblich für die Prüfung der Angemessenheit ist die sog. Gesamtausstattung. Hierzu zählen alle Vorteile und Entgelte, welche der Geschäftsführer für seine Tätigkeit erhält (Festgehalt, Tantieme, Pensionszusage, etc.)
- Die Vermögensvorteile müssen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bewertet werden. Allerdings sind die einzelnen Gehaltsbestandteile bei jeder Gehaltsanpassung, spätestens nach drei Jahren zu überprüfen.
Für eine konkrete Angemessenheitsprüfung hatte die OFD Karlsruhe bereits im Jahr 2001 eine Angemessenheitstabelle veröffentlicht, welche im Jahr 2009 fortgeschrieben wurde. Die Tabellenwerte wurden nun mit Wirkung ab 2017 neu festgelegt.
Branchengruppe
Umsatz:
unter 2.500.000 €
Mitarbeiter: unter 20
Umsatz:
2.500.000 € bis
5.000.000 €
Mitarbeiter:
20 bis 50
Umsatz:
5.000.000 € bis
25.000.000 €
Mitarbeiter:
51 bis 100
Umsatz:
25.000.000 € bis
50.000.000 €
Mitarbeiter:
101 bis 500
Industrie / Produktion
170.000 € – 220.000 €
214.000 € – 284.000 €
271.000 € – 314.000 €
337.000 € – 533.000 €
Großhandel
194.000 € – 239.000 €
209.000 € – 286.000 €
239.000 € – 310.000 €
314.000 € – 544.000 €
Einzelhandel
148.000 € – 183.000 €
158.000 € – 212.000 €
212.000 € – 257.000 €
256.000 € – 531.000 €
Freiberufler
192.000 € – 275.000 €
279.000 € – 329.000 €
326.000 € – 393.000 €
337.000 € – 578.000 €
sonstige Dienstleistung
164.000 € – 220.000 €
227.000 € – 278.000 €
257.000 € – 320.000 €
292.000 € – 555.000 €
Handwerk
123.000 € – 175.000 €
164.000 € – 231.000 €
222.000 € – 286.000 €
248.000 € – 440.000 €