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DER WECHSEL ZU ROHM & PARTNER  - LEICHTER ALS SIE DENKEN

Machen Sie bei Ihrer Steuerberatung keine Kompromisse – schließlich geht es um Ihr Geld. Da ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, fällt vielen Mandanten ein Steuerberaterwechsel schwer. Insbesondere glauben viele, ein Wechsel sei mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Doch tatsächlich ist es sehr einfach. Wir als Ihre Steuerkanzlei übernehmen gerne die diesbezüglichen Formalitäten für Sie.

Wann macht ein Wechsel Sinn?

Es gibt unterschiedlichste Gründe, die für einen Wechsel des Steuerberaters oder der Steuerkanzlei sprechen. Hier die wichtigsten:

  • keine zufriedenstellende Beratung durch den Ansprechpartner oder Steuerberater
  • Schlechter Service (z.B. bei Erreichbarkeit, Einhaltung von Terminen, Zuverlässigkeit)
  • Die Beratung genügt nicht Ihrem Wachstumsgrad, der Branche oder Ihrem Spezialgebiet
  • Betriebsverlagerung oder Umzug
  • Der Steuerberater geht in Rente oder gibt seine Kanzlei auf

Was sollte bei einem Wechsel beachtet werden?

Sie würden gerne zu Rohm & Partner wechseln? Grundsätzlich übernehmen wir Sie jederzeit zum Monatswechsel. Sollten Sie bislang von einer anderen Steuerkanzlei oder Steuerberater betreut werden, achten Sie bitte auf folgende Punkte:

  • Bezahlen Sie alle Rechnungen ihres bisherigen Steuerberaters. Es können sonst Unterlagen einbehalten werden.
  • Haftungsansprüche gegen ihre bisherige Kanzlei bleiben, auch bei einem Wechsel, bestehen.
  • Sollte ein schriftlicher Vertrag (Steuerberatungsvertrag) vorliegen, kündigen Sie diesen rechtzeitig.
  • Ihr Steuerberater ist weiterhin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wenn er dagegen verstoßen würde, hätte das für ihn straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.

Der Wechsel beginnt mit einem Termin

Im Rahmen des Termins klären wir alle Formalitäten. Gleichzeitig unterzeichnen Sie eine neue Vertretungsvollmacht für unsere Steuerkanzlei.

Wir setzen uns mit Ihrem Steuerberater in Verbindung und klären die Formalitäten. Des Weiteren werden wir Ihre Mandantenakte bei Ihrer alten Steuerkanzlei anfordern. Somit verfügen wir über sämtliche Dokumente und Daten, welche der Steuerberater von Ihnen oder für Sie hat. Wir erhalten nicht den dazu gehörigen Schriftwechsel zwischen Ihnen und dem Steuerberater oder Dritten, interne Arbeitspapiere oder Telefonnotizen usw.

Des Weiteren erhalten wir die folgenden Auswertungen:

  • Gesamte Buchhaltung des laufenden Geschäftsjahres
  • Jahresabschlüsse inklusive Kontennachweise und Auswertungen
  • Summen- und Saldenlisten
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Bankauszüge und Belege
  • Liste bestehender Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegenüber Kunden und Lieferanten
  • Anlagevermögen
  • Inventarübersicht
  • Personalübersicht
  • Überblick über die Vermögenssituation

Der Steuerberater unterliegt speziellen Berufspflichten. Diese sehen auch vor das eine Mandatsübergabe reibungslos abläuft. Daher brauchen Sie keine Datenverluste befürchten.

Wir achten darauf, dass der Wechsel Ihres Steuerberaters für Sie zum aktuellen Zeitpunkt sinnvoll ist. Wichtig ist dabei, dass für Sie nicht unnötig hohe Kosten entstehen.

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