Bis zum 31.10.2022 müssen alle Grundstücke, Gebäude und Wohnungen für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden.
Der neue Grundsteuerwert Ihrer Immobilie(n) ersetzt den bisherigen Einheitswert. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Wert, der nach vorgegebenen Regeln berechnet wird. Er entspricht nicht dem Marktwert. Für die Berechnung des Grundsteuerwerts existieren verschiedene Verfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt davon ab, in welchem Bundesland Ihre Immobilie(n) belegen ist.