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DIE GRUNDSTEUERREFORM - MIT ROHM & PARTNER LEICHTER ALS SIE DENKEN

Bis zum 31.10.2022 müssen alle Grundstücke, Gebäude und Wohnungen für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden.

Der neue Grundsteuerwert Ihrer Immobilie(n) ersetzt den bisherigen Einheitswert. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Wert, der nach vorgegebenen Regeln berechnet wird. Er entspricht nicht dem Marktwert. Für die Berechnung des Grundsteuerwerts existieren verschiedene Verfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt davon ab, in welchem Bundesland Ihre Immobilie(n) belegen ist.

Wie hat die Abgabe zu erfolgen und ist die Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtend?

Die Abgabe der Feststellungserklärung(en) für Ihren Grundbesitz ist verpflichtend. Die Einreichung hat beim Finanzamt elektronisch via ELSTER-Schnittstelle zu erfolgen.

Die Bewertung des Grundbesitzes hängt von der Grundstücksart, als auch von dem Bundesland ab in dem der Grundbesitz belegen ist.

Weitere Schritte zur Erstellung Ihrer Feststellungserklärung(en)

Die weitere Zusammenarbeit erfolgt über unser Kundenportal. Dieses ist speziell auf die Erstellung der Feststellungserklärungen zur Grundsteuerreform ausgerichtet. Damit wir wissen, welchen Grundbesitz wir für Sie bewerten sollen und die entsprechende(n) Feststellungserklärung(en) erstellen sollen bitten wir Sie folgende Schritte gemeinsam mit uns zu gehen:

  • Registrieren Sie sich mit Ihren Kontaktdaten auf unserer Webseite
  • Anschließend erhalten Sie einen persönlichen Einladungslink zu unserem Kundenportal
  • Erfassen Sie den zu bewertenden Grundbesitz mit den Ihnen vorliegenden Daten. Sollten Ihnen Unterlagen wie Grundbuchauszüge etc. fehlen, können wir diese über unser Partnernetzwerk beschaffen. Die Kosten unseres Partners für diese Leistungen stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
  • Sobald alle Daten im Kundenportal erfasst sind, können wir mit der Bewertung starten. Den aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie jederzeit in unserem Kundenportal abrufen
  • Nach erfolgter Erstellung erhalten Sie den Entwurf Ihrer Feststellungserklärung(en) im Kundenportal zur Durchsicht und Freigabe eingestellt. Diesen können Sie bequem digital freigeben und wir übernehmen anschließend die elektronische Übermittlung an das Finanzamt
  • Sobald die Feststellungserklärung vom Finanzamt bearbeitet wurde, prüfen wir Ihren Steuerbescheid auf Richtigkeit

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung

Registrierung zur Grundsteuerreform

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