fbpx

Ihre Steuerangelegenheiten sind bei unseren Steuerberatern in Ostfildern und Winnenden in guten Händen. Diese Information stellt keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts stehen Ihnen unsere Steuerberater zur Verfügung.

Einordnung von Wertpapieren im Rahmen von Umschichtungen als junges Verwaltungsvermögen – Gerichtsbescheide des FG München vom 07.05.2018 (vergleiche: Az. 10 K 468/17 und 10 K 470/17)

Strittig ist, ob Wertpapiere als junges Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a.F. zu qualifizieren sind. Mit Gerichtsbescheiden vom 07.05.2018 hat das FG München entschieden, dass zum jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das innerhalb dieses Zeitraums in einem bestehenden Wertpapierdepot umgeschichtete Verwaltungsvermögen gehört. Im strittigen Fall hat ein Betriebsprüfer hinsichtlich der Qualifizierung als junges Verwaltungsvermögen auf R E 13b.19 Abs. 1 S. 2 ErbStR verwiesen.

Das FG hat diese Auffassung der Verwaltung bestätigt. Des Weiteren ist nicht danach zu unterscheiden, ob es sich um Umschichtungen innerhalb eines bestehenden Wertpapierdepots oder ob es sich um Neuanschaffungen aus Betriebsmitteln der Gesellschaft handelt.

 

Menü