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Nachfolgeplanung & Vermögensübergabe

Ihr Lebenswerk.
Steueroptimal für die
nächste Generation.

Ob Unternehmensübergabe zu Lebzeiten an die Familie oder Erbschaftsteueroptimierung: Wir strukturieren Ihr privates und betriebliches Vermögen frühzeitig und rechtssicher – damit das Erreichte dauerhaft gesichert bleibt.

60+
Jahre Erfahrung in Nachfolge und Vermögensplanung
Handelsblatt – Beste Steuerberater Deutschlands
Generationen, die von frühzeitiger Planung profitieren

Nachfolge ganzheitlich gestalten.

Nachfolgeplanung ist eine der komplexesten und persönlichsten Aufgaben im Leben eines Unternehmers. Sie verbindet steuerrechtliche Anforderungen mit familiären Interessen, gesellschaftsrechtlichen Fragen und langfristigen Vermögenszielen.

Wir begleiten Sie frühzeitig, strukturiert und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl – damit Ihr Lebenswerk in die richtigen Hände übergeht und steuerlich optimal übergeben wird.

  • Familiengesellschaften (GmbH & Co. KG)Gründung und Strukturierung von Familiengesellschaften zur steueroptimalen Vermögensübertragung und Haftungstrennung
  • Schenkungsplanung & ErbschaftsteueroptimierungNutzung von Freibeträgen, Bewertungsabschlägen und steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG)
  • TestamentsvollstreckungProfessionelle und neutrale Abwicklung des Nachlasses – wir schützen den Willen des Erblassers und sichern den Familienfrieden
  • Betriebliche UnternehmensnachfolgeStrukturierte Übergabe an Familienangehörige oder externe Nachfolger – steuerlich optimiert, rechtssicher vorbereitet
  • UnternehmensbewertungObjektivierte Bewertung für Schenkung, Erbschaft, M&A oder familieninterne Übertragung nach Bewertungsgesetz und IDW-Standard
  • FamilienstiftungenGründung und steuerliche Strukturierung von Familienstiftungen als Instrument der langfristigen Vermögenssicherung
Beratungsanfrage
Frühzeitig planen lohnt sich.

Je früher Sie mit der Nachfolgeplanung beginnen, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt. Wir sprechen vertraulich und persönlich mit Ihnen.

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Oder: 0711 449870
Absolut vertraulich
unverbindliches Erstgespräch
Partner begleitet persönlich

Nachfolge Schritt für Schritt.

Eine gute Nachfolgeplanung braucht Zeit. Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur vollständigen Übergabe.

1
Bestandsaufnahme

Analyse des Unternehmens- und Privatvermögens, der Familienstruktur und der persönlichen Ziele.

2
Strukturkonzept

Entwicklung einer maßgeschneiderten Struktur – Familiengesellschaft, Schenkung, Verkauf oder Kombination.

3
Rechtliche Umsetzung

Koordination mit Notaren und Rechtsanwälten, Prüfung aller Verträge aus steuerrechtlicher Perspektive.

4
Laufende Begleitung

Anpassung an veränderte Lebens- und Rechtssituationen – wir bleiben Ihr Partner über Generationen.

Erfahrung, die zählt.

60+ Jahre Erfahrung in der Nachfolgegestaltung

Rohm & Partner begleitet Familienunternehmen seit über sechs Jahrzehnten – über Generationen und Lebensabschnitte.

Rechtssicherheit & Durchsetzungsstärke

Unsere Gestaltungen sind innovativ und konsequent auf Ihre Interessen ausgerichtet. Wir vertreten Ihre Mandanteninteressen bei Betriebsprüfungen und Steuerstreitigkeiten.

Fingerspitzengefühl

Familieninterne Übergaben berühren persönliche Themen. Wir begegnen dieser Verantwortung mit Diskretion und Respekt.

Ganzheitlicher Ansatz

Wir denken privates und betriebliches Vermögen zusammen – für ein stimmiges Gesamtkonzept ohne steuerliche Lücken.

Mehrfach ausgezeichnet

8-fache Handelsblatt-Auszeichnung – unabhängig bewertet, von unseren Mandanten täglich bestätigt.

Testamentsvollstreckung

Wir übernehmen auf Wunsch die Testamentsvollstreckung – neutral, professionell und im Sinne des Erblassers.

Was Mandanten fragen.

So früh wie möglich – idealerweise 10 bis 15 Jahre vor der geplanten Übergabe. Je mehr Zeit bleibt, desto besser können Freibeträge genutzt, Steuerbelastungen gestreckt und Strukturen aufgebaut werden.
Ehegatten: 500.000 €, Kinder: 400.000 € (jeweils alle 10 Jahre erneut nutzbar). Für Betriebsvermögen gelten zusätzliche Vergünstigungen von bis zu 100% unter bestimmten Voraussetzungen. Wir berechnen die optimale Schenkungsstrategie für Ihre konkrete Situation.
Eine Familiengesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) ermöglicht, Vermögen schrittweise und steueroptimiert an Kinder oder Enkel zu übertragen, während die Eltern weiter die Kontrolle behalten. Sie ist ein bewährtes Instrument für Immobilien- und Unternehmensvermögen.
Eine Familienstiftung ist eine dauerhafte Struktur zur Sicherung und Verwaltung von Vermögen über Generationen hinweg. Sie schützt Vermögen vor Zersplitterung durch Erbauseinandersetzungen, ermöglicht langfristige Versorgung von Familienmitgliedern und kann unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche erbschaft- und schenkungsteuerliche Vorteile bieten. Besonders geeignet ist sie für größere Vermögen ab ca. 2–3 Mio. €, bei denen Kontrolle und Zusammenhalt des Vermögens Priorität haben. Wir beraten Sie zur Gründung, Struktur und steuerlichen Optimierung einer Familienstiftung.
Bei der vorweggenommenen Erbfolge werden Vermögenswerte – Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder Kapitalvermögen – bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Ziel ist die schrittweise Nutzung der Schenkungsteuerfreibeträge (alle 10 Jahre erneuerbar) sowie die Reduzierung der späteren Erbmasse. Durch Nießbrauchvorbehalte, Rückforderungsklauseln und Stimmrechtsvorbehalt bleibt der Übergeber trotz Übertragung abgesichert. Wir entwickeln ein auf Ihre Familie zugeschnittenes Übertragungskonzept.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für Betriebsvermögen weitreichende Verschonungsregelungen vor: die Regelverschonung (85 % steuerfrei) und die Optionsverschonung (100 % steuerfrei) – jeweils an Behaltefristen und Lohnsummenregelungen geknüpft. Bei Betriebsvermögen über 26 Mio. € gelten besondere Prüfungsanforderungen und Abschmelzregelungen. Wir analysieren Ihre Struktur frühzeitig und gestalten die Übertragung so, dass Verschonungstatbestände optimal genutzt werden.
Der Unternehmensverkauf – ob Share Deal oder Asset Deal – löst erhebliche steuerliche Konsequenzen aus, die je nach Struktur stark variieren. Natürliche Personen profitieren beim Anteilsverkauf vom Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) oder einem pauschalen Steuersatz von 25 % bei Anteilen unter 1 %. Beim Asset Deal können stille Reserven vollständig aufgedeckt und besteuert werden. Eine frühzeitige steuerliche Strukturierung – etwa durch Einbringung in eine Holding vor dem Verkauf – kann die Steuerbelastung erheblich reduzieren. Wir beraten Sie von der Vorbereitung bis zum Signing.
Ja. Unsere Partner verfügen über langjährige Erfahrung in der Testamentsvollstreckung. Wir sichern eine neutrale, professionelle und im Sinne des Erblassers handelnde Nachlassabwicklung.

Sichern Sie Ihr Lebenswerk.

Frühzeitige Planung schützt Ihr Vermögen und spart erhebliche Steuerbelastungen. Sprechen Sie vertraulich mit uns.

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0711 449870 · info@rohm-stb.de