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Neue Angemessenheitstabelle für Geschäftsführerbezüge der OFD Karlsruhe

Steuernews

Diese Information stellt keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Für die Beurteilung Ihres Sachverhalts stehen Ihnen unsere Steuerberater zur Verfügung. Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und Aktualität.

Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften stellt die angemessene Höhe der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers immer wiederkehrend einen Streitpunkt dar. Probleme ergeben sich insbesondere deshalb, weil es keine festen Obergrenzen für die Bestimmung des angemessenen Gehalts gibt. Die Angemessenheit ist sehr stark einzelfallbezogen.

Grundsätze von BFH und Finanzverwaltung:

  • Die Höhe der angemessenen Bezüge ist im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln.       Die Angemessenheit kann sich auf einen Bereich und somit auf eine Bandbreite von Beträgen erstrecken. Unangemessen sind demnach nur Bezüge, welche den oberen Rand dieser Brandbreite übersteigen.
  • Maßgeblich für die Prüfung der Angemessenheit ist die sog. Gesamtausstattung. Hierzu zählen alle Vorteile und Entgelte, welche der Geschäftsführer für seine Tätigkeit erhält (Festgehalt, Tantieme, Pensionszusage, etc.)
  • Die Vermögensvorteile müssen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bewertet werden. Allerdings sind die einzelnen Gehaltsbestandteile bei jeder Gehaltsanpassung, spätestens nach drei Jahren zu überprüfen.

Für eine konkrete Angemessenheitsprüfung hatte die OFD Karlsruhe bereits im Jahr 2001 eine Angemessenheitstabelle veröffentlicht, welche im Jahr 2009 fortgeschrieben wurde. Die Tabellenwerte wurden nun mit Wirkung ab 2017 neu festgelegt.

Branchengruppe

Umsatz:
unter 2.500.000 €

Mitarbeiter: unter 20

Umsatz:
2.500.000 € bis
5.000.000 €

Mitarbeiter:
20 bis 50

Umsatz:
5.000.000 € bis
25.000.000 €

Mitarbeiter:
51 bis 100

Umsatz:
25.000.000 € bis
50.000.000 €

Mitarbeiter:
101 bis 500

Industrie / Produktion

170.000 € – 220.000 €

214.000 € – 284.000 €

271.000 € – 314.000 €

337.000 € – 533.000 €

Großhandel

194.000 € – 239.000 €

209.000 € – 286.000 €

239.000 € – 310.000 €

314.000 € – 544.000 €

Einzelhandel

148.000 € – 183.000 €

158.000 € – 212.000 €

212.000 € – 257.000 €

256.000 € – 531.000 €

Freiberufler

192.000 € – 275.000 €

279.000 € – 329.000 €

326.000 € – 393.000 €

337.000 € – 578.000 €

sonstige Dienstleistung

164.000 € – 220.000 €

227.000 € – 278.000 €

257.000 € – 320.000 €

292.000 € – 555.000 €

Handwerk

123.000 € – 175.000 €

164.000 € – 231.000 €

222.000 € – 286.000 €

248.000 € – 440.000 €

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